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                                                         Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Mitgliedschaft, Kündigung, Beitragserhebung Die Laufzeit des Vertrages wird zunächst auf die Dauer von 6, Monaten vereinbart. Die Erstmitgliedschaft ist mit einer Frist von 6 Wochen vor ihrem Ablauf kündbar. Erfolg eine fristgemäße Kündigung nicht, setzt sich die Mitgliedschaft im Anschluss an die Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit fort und kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Für die Erstlaufzeit von besteht zwischen den Vertragsparteien ein Probeverhältnis von 2 Wochen, das von beiden Seiten ohne Einhaltung einer besonderen Frist gekündigt werden kann. Nach Ablauf der Probezeit wird dieser Zeitanteil Bestandteil der ersten Vertragslaufzeit. Die Aufnahmegebühr wird bei deiner Vertragsbeendigung in der Probezeit nicht zurückerstattet. 2. Beitrag Das Mitglied verpflichtet sich, den monatlichen Beitrag durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren zu zahlen. Bei Abschluss des Vertrages ist eine entsprechende Einzugsermächtigung zugunsten der Firma Kickboxen-ME zu erteilen. Für den Fall dass die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren nicht gewünscht ist, besteht die Möglichkeit der Zahlung des Jahresbeitrages durch Barzahlung. In diesem Fall ist derJahresbeitrag im Voraus bei Vertragsabschluß zu zahlen. Der umseitig vereinbarte Jahresbeitrag enthält die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Mehrwertsteuer. Sollte sich während der Laufzeit des Vertrages der Mehrwertsteuersatz ändert, erhöht oder verringert sich der Beitrag entsprechend. 3. Fälligkeit der Beitragszahlung Der Beitrag wird im Lastschrifteinzugsverfahren spätestens am 5.Tag eines jeden Monats eingezogen. Rücklastschriften werden mit einer zusätzlichen Mahngbeühr von € 8,00 in Rechnung gestellt. Bei der 3. Zahlungserinnerung wird eine Mahngebühr in Höhe von € 15,00 zusätzlich erhoben. Bei eingetretenem Zahlungsverzug ist die Firma Kickboxen-ME  berechtigt, das Mitglied von der Inanspruchnahme der Leistungen für den Zeitraum des Zahlungsverzuges auszuschließen. Sofern das Mitglied mit mehr als 2 Monatbeiträgen in Verzug geraten ist bzw. das Konto über 2 Monate keine Deckung zum Lastschrifteinzugsverfahren aufweist, ist die Firma Kickboxen-ME berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Für den Fall ist das Mitglied verpflichtet als Schadenersatz die gesamten noch offenen Beiträge zzgl. Mahn- und Bearbeitungsgebühren bis zum Ablauf der fest vereinbarten Vertragslaufzeiten zu zahlen. Dieser Schadenersatzanspruch wird unmittelbar nach Kündigung zur Zahlung fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Schaden nicht eingetreten ist oder ein wesentlich niedriger als der pauschalierte Schaden entstanden ist. Während der Erstlaufzeit des Vertrages wird der Beitrag nicht erhöht. Nach Ablauf der Dauer der Erstmitgliedschaft besteht die Möglichkeit der Beitragserhöhung. 4. Vertragsunterbrechung Zeitlich begrenzte Vertragsunterbrechungen sind gegen Nachweis wie folgt möglich: Ärztliches Attest ab einer Krankheitsdauer von 4 Wochen Ableistung von Wehr- und Ersatzdienst bei vom Wohnort abweichenden Einsatzorten Beruflich bedingter Ortswechsel ab einer Dauer von einem Monat Schwangerschaft Für die Bearbeitung der Vertragsunterbrechung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,00 erhoben. Der Vertrag verlängert sich sodann um den entsprechenden Zeitraum, in dem das Vertragsverhältnis ruhte. 5. Nutzungsumfang, Haus- und Benutzungsordnung Der Vertrag berechtigt das Mitglied zur Nutzung der Einrichtung unter Beachtung und Einhaltung der Hausordnung. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages erkennt das Mitglied die ausgehängte Hausordnung an und verpflichtet sich, dieser Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen die Hausordnung behält sich das Unternehmen das Recht auf fristlose und außerordentliche Kündigung bzw. Erteilung eines Hausverbotes vor. Eine aus solchen Umständen heraus ausgesprochene Kündigung entbindet das Mitglied nicht zur Weiterzahlung der Mitgliedsbeiträge bis zum regulären Ende der Vertragslaufzeit. 6. Öffnungszeiten Die Firma Kickboxen-ME behält sich vor, die Öffnungszeiten der Einrichtung gegebenenfalls zu ändern. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Kürzung der Schließung wegen kirchlicher Feiertage oder zur Durchführung von dringend notwendigen Reparatur- und Wartungsarbeiten. Das Mitglied hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf Beitragsvergütung. 7. Haftungsausschluss Die Firma Kickboxen.ME  haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände und Garderobe. Auch Geld und andere Wertgegenstände unterliegen keiner Aufsichtspflicht. ME-Kickboxen haftet nicht für die Durchführung des Trainings. Eventuelle Gesundheitsschäden liegen in der Verantwortung des Kunden. Auch haftet jedes Mitglied für selbst verschuldete Unfälle beim Umgang mit den Geräten und den sonstigen Einrichtungen. Die Haftung für Schäden, die das Mitglied einem Dritten zufügt oder die dem Mitglied von einem Dritten zugefügt werden, ist ebenfalls ausgeschlossen. Sofern einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An der Seite der unwirksamen Bedingungen trifft eine solche zu, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Mündliche Nebenreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 8. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln
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